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Petitionen - Petitionen in der Mitzeichnung
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Verbraucherschutz - Auszeichnung von neuen Elektrogeräten mit Stromverbrauchsdaten
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Einzelhandel angebotene elektrische Neuware grundsätzlich mit den Stromverbrauchswerten in Betrieb und gegebenenfalls Standby auszuzeichnen.
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Ärzte - Pflichtzeit in Krankenhäusern für Ärzte nach der Ausbildung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das eine Pflichtzeit von 2-3 Jahren von frisch augebildeten Ärzten in Krankenhäusern festgelegt wird.
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Hilfe für Behinderte - Konsequente Umsetzung der Gleichstellung Behinderter in Bezug auf die Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Mit der Petition wird eine konsequente Umsetzung der Gleichstellung Behinderter in Bezug auf die Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen gefordert.
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Private Krankenversicherung - Vollständige Übertragung der Altersrückstellungen bei Kassenwechsel in der PKV
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...daß der Tarifbonus aus Altersrückstellung bei privaten Krankenkassen nicht verfällt und bei einem Kassenwechsel mit übertragen wird.
Außerdem soll der Tarifbonus in den Beitragsmitteilungen extra, als Infomation des Versicherten, ausgewiesen sein.
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Ärzte - Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Kassenärztliche Vereinigungen aufgelöst werden.
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Gesetzliche Krankenversicherung - Keine Zusatzbeiträge für Empfänger von Grundsicherung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Mitbürger, die von Grundsicherung leben, von der Krankenkassen-Zusatzbeiträgen befreit werden.
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Arbeitslosengeld II - Einfügung eines Lohnanstandsgebotes ins Sozialgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Einfügung eines Lohnanstandsgebotes in die §§ 10 SGB II ("Zumutbarkeit") und 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigungen") und ergänzend in § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung")
Die in die §§ 10 SGB II und 121 SGB III aufzunehmende Formel zur Berechnung der Lohnanstandshöhe könnte lauten:
Lohnanstandshöhe = Bezugsgröße (tief) t * a
mit a = 0,55/173 = 0,00318 (55 Prozent des Durchschnittsentgelts dividiert durch 173 Stunden pro Monat)
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Einkommensteuer - Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt für nichteheliche Kinder
Vollständige steuerliche Absetzung von Unterhaltszahlungen für nicht eheliche Kinder.
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Arbeitslohn - Einführung eines Nettomindestlohns (mindestens 50 % über dem Arbeitlosengeld II-Satz)
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, indem der Nettomindestlohn, mindestens 50% über dem ALG 2-Satz liegt.
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Zulassung zum Straßenverkehr - Einführung eines lebenslangen Kfz.-Kennzeichens
Einführung eines einzigartigen Nummernschildes, welches man sein Leben lang behalten kann. Der Städtename könnte als Zusatz nur noch mit einer austauschbaren Plakette / Aufkleber zusätzlich angegeben. Statt eines Nummernschildes mit B-MK1234 würde man so in Zukunft etwa ein Kennzeichen mit der Nummer MKV1234 bekommen u.U. mit einer austauschbaren Plakette mit dem Städtenamen.
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